Witwenrente Berechnen

Berechnen Sie in wenigen Schritten Ihren Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Mit aktuellen Freibeträgen, Einkommensanrechnung und sofortigem Ergebnis.

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Rentenart
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Einkommen
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Details
Schritt 1: Art der Witwenrente

Wählen Sie zwischen der kleinen und der großen Witwenrente in Deutschland.

Altes Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist. In allen anderen Fällen gilt das neue Recht.
Schritt 2: Einkommen & Rente

Geben Sie die Rente des Verstorbenen und Ihr eigenes Einkommen an.

Geben Sie Ihr gesamtes monatliches Brutto-Einkommen an (Arbeitslohn, eigene Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen). Falls Sie kein Einkommen haben, tragen Sie 0 ein.
Schritt 3: Weitere Angaben

Angaben zu Kindern und dem Sterbedatum für eine präzisere Berechnung.

0
Jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht den monatlichen Freibetrag um 228,42 €.
Ihre monatliche Witwenrente
0,00 €
monatlich (unbefristet)
Brutto-Witwenrente
0,00 €
Freibetrag
0,00 €
Anrechnung
0,00 €
Netto-Witwenrente
0,00 €
Berechnungsdetails
Rente des Verstorbenen (brutto) —
Rentensatz —
Brutto-Witwenrente —
Ihr Brutto-Einkommen —
Nettoeinkommen (nach 14% Abzug) —
Freibetrag —
Einkommen über Freibetrag —
Anrechnung (40%) —
Ihre monatliche Witwenrente —

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat und der verstorbene Partner die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (60 Monate) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat. Bei einem Unfalltod entfällt die Mindestehedauer.

Je nach Alter (ab 46 Jahren), Erwerbsminderung oder Kindererziehung wird die große Witwenrente (55 % bzw. 60 %, unbefristet) oder die kleine Witwenrente (25 %, max. 24 Monate) gezahlt. In den ersten 3 Monaten (Sterbevierteljahr) erhalten Sie 100 % der Rente anrechnungsfrei.

Große und kleine Witwenrente im Vergleich

Große und kleine Witwenrente unterscheiden sich bei Rentenhöhe, Bezugsdauer und persönlichen Voraussetzungen.

Große Witwenrente
55 %
Neues Recht (nach 2001)
60 %
Altes Recht (vor 2002)
  • Bezugsdauer: unbefristet
  • Altersgrenze: ab 46 Jahre (2025)
  • Oder: Erwerbsminderung oder Kind unter 18
  • Zuschlag: Zuschlag für Kindererziehung möglich

Voraussetzungen für die große Witwenrente: Mindestalter 46 Jahre (2025), Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren.

Kleine Witwenrente
25 %
Beide Rechtsgrundlagen
  • Bezugsdauer: befristet auf 24 Monate
  • Alter: unter der Altersgrenze
  • Kein Kind: kein Kind unter 18 im Haushalt
  • Keine Erwerbsminderung

Die Einstufung hängt von Alter, Erwerbsminderung und Kindererziehung ab. Altes Recht (60 %, unbefristet) greift bei Heirat vor 2002 und Partner-Geburt vor 1962. In allen anderen Fällen gilt neues Recht (55 % bei großer Witwenrente bzw. 25 % für maximal 24 Monate bei kleiner Witwenrente).

Welche Faktoren beeinflussen die Rentenhöhe?

5 zentrale Faktoren bestimmen die genaue Höhe Ihrer monatlichen Witwenrente.

Rentenart — Große oder Kleine Witwenrente

Der Rentenartfaktor beträgt 0,55 (neues Recht) oder 0,60 (altes Recht) bei der großen Witwenrente und 0,25 bei der kleinen Witwenrente.

Witwenrente nach dem Tod des Ehepartners

Nach dem Todesfall gliedert sich die Rentenzahlung in 3 zeitliche Phasen mit unterschiedlichen Regelungen.

1 Sterbevierteljahr
Monat 1–3
100 %

In den ersten 3 Monaten erhalten Hinterbliebene 100 % der Rente des Verstorbenen — ohne jegliche Einkommensanrechnung als sofortige Übergangshilfe.

2 Reguläre Witwenrente
Ab Monat 4
55 % / 60 %

Ab dem 4. Monat greift die reguläre Rentenhöhe (55 % bzw. 60 % bei großer, 25 % bei kleiner Witwenrente) unter Anrechnung des eigenen Einkommens.

3 Ende der Witwenrente
Bei Wiederheirat oder Tod
0 %

Bei einer Wiederheirat endet der Rentenanspruch. Auf Antrag wird eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeträgen der großen Witwenrente ausgezahlt.

Stellen Sie den Rentenantrag zeitnah bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die Zahlung erfolgt rückwirkend für bis zu 12 Monate ab Antragstellung.

Beispiele zur Berechnung der Witwenrente

Praxisbeispiele verdeutlichen die Berechnung bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.

Beispiel 1: Witwe ohne eigenes Einkommen
Rente des Verstorbenen: 1.800 € brutto Eigenes Einkommen: 0 € Rentenart: Große Witwenrente (neues Recht, 55 %)
Brutto-Witwenrente1.800 € × 55 % = 990,00 €
Eigenes Nettoeinkommen0 €
Freibetrag1.076,86 €
Einkommen über Freibetrag0 €
Anrechnung (40 %)0 €
Monatliche Witwenrente990,00 €

Ohne eigenes Einkommen erfolgt kein Abzug; die Witwenrente wird in voller Höhe ausgezahlt.

Beispiel 2: Witwe mit Teilzeit-Einkommen
Rente des Verstorbenen: 1.800 € brutto Eigenes Einkommen: 1.500 € brutto Rentenart: Große Witwenrente (neues Recht, 55 %)
Brutto-Witwenrente1.800 € × 55 % = 990,00 €
Eigenes Nettoeinkommen1.500 € × 86 % = 1.290,00 €
Freibetrag1.076,86 €
Einkommen über Freibetrag1.290,00 € − 1.076,86 € = 213,14 €
Anrechnung (40 %)213,14 € × 40 % = −85,26 €
Monatliche Witwenrente904,74 €

Nach pauschalem Abzug übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag um 213,14 €. Die monatliche Anrechnung (40 %) beträgt 85,26 €.

Beispiel 3: Witwe mit eigener Altersrente
Rente des Verstorbenen: 2.200 € brutto Eigene Altersrente: 1.400 € brutto Rentenart: Große Witwenrente (altes Recht, 60 %)
Brutto-Witwenrente2.200 € × 60 % = 1.320,00 €
Eigenes Nettoeinkommen1.400 € × 86 % = 1.204,00 €
Freibetrag1.076,86 €
Einkommen über Freibetrag1.204,00 € − 1.076,86 € = 127,14 €
Anrechnung (40 %)127,14 € × 40 % = −50,86 €
Monatliche Witwenrente1.269,14 €

Witwenrente und eigene Altersrente können parallel bezogen werden. Die eigene Rente wird nach 14 % Pauschalabzug auf den Freibetrag angerechnet.

Vom Rentenanspruch zum voraussichtlichen Zahlbetrag

Vom ermittelten Bruttobetrag werden noch Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle Steuern abgezogen.

Brutto-Witwenrente
990,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + Zusatzbeitrag)
−87,12 €
Pflegeversicherung (1,7 %–2,3 %)
−22,77 €
Netto-Zahlbetrag
880,11 €

Von der Brutto-Witwenrente werden Beiträge zur Krankenversicherung (7,3 % + ca. 1,5 % Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung (1,7 % bis 2,3 %) abgezogen. Liegt das Gesamteinkommen über dem steuerlichen Grundfreibetrag (11.784 € in 2025), unterliegt der steuerpflichtige Rentenanteil (83,5 % bei Beginn 2025) der Einkommensteuer.

Der tatsächliche Netto-Auszahlungsbetrag liegt dadurch im Schnitt etwa 10 % bis 15 % unter dem Brutto-Rentenanspruch.

Das Sterbevierteljahr bei der Witwenrente

Das Sterbevierteljahr sichert Hinterbliebene unmittelbar nach dem Todesfall ohne Kürzungen ab.

Monat 1
100 %
Volle Rente des Verstorbenen
Keine Einkommensanrechnung
Monat 2
100 %
Volle Rente des Verstorbenen
Keine Einkommensanrechnung
Monat 3
100 %
Volle Rente des Verstorbenen
Keine Einkommensanrechnung
Ab Monat 4
55 % / 60 %
Reguläre Witwenrente
Mit Einkommensanrechnung

In den 3 Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird die Rente des Verstorbenen zu 100 % ausgezahlt. In dieser Zeit findet keine Einkommensanrechnung statt – dies gilt sowohl für die große als auch für die kleine Witwenrente.

Diese Sonderregelung bietet finanzielle Stabilität zur Regelung dringender Nachlass- und Haushaltsfragen. Der Übergang zur regulären Witwenrente erfolgt ab dem 4. Monat automatisch.

Rentenpunkte und ihre Bedeutung für die Berechnung

Die Entgeltpunkte des verstorbenen Partners bilden die rechnerische Basis der Hinterbliebenenrente.

40,0
Volle Rente des Verstorbenen
1.572,80 €
40,0 EP × 1,0 ZF × 1,0 RAF × 39,32 € aRW
Große Witwenrente (55 %)
865,04 €
40,0 EP × 1,0 ZF × 0,55 RAF × 39,32 € aRW

1 Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten (2025: 45.358 €). Die erworbenen Rentenpunkte lassen sich direkt dem Rentenbescheid oder der Renteninformation der DRV entnehmen.

Die Grundberechnung lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert (39,32 €). Es empfiehlt sich, das Rentenkonto frühzeitig auf Vollständigkeit von Beitragszeiten prüfen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Witwenrente.

Witwenrente erhalten Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner, deren Ehepartner in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Der Anspruch auf Witwenrente besteht unabhängig vom eigenen Einkommen des Hinterbliebenen — das eigene Einkommen wird lediglich auf die Rentenhöhe angerechnet.

3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der verstorbene Ehepartner hat die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Die Ehe hat mindestens 1 Jahr bestanden. Der hinterbliebene Ehepartner hat nicht erneut geheiratet.

Die große Witwenrente beträgt 55 % (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen und wird unbefristet gezahlt. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und ist auf 24 Monate befristet. Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene ab 46 Jahren (2025), bei Erwerbsminderung oder mit Kind unter 18.

Der monatliche Grundfreibetrag liegt bei 1.076,86 € bundesweit. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um weitere 228,42 € monatlich.

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat erhalten Hinterbliebene 100 % der Rente des Verstorbenen, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird.

Ja, eigenes Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € wird zu 40 % angerechnet. Vom Bruttoeinkommen wird zuvor eine Pauschale (z.B. 14 % bei Renten) abgezogen.