Doppelrenten-Rechner 2025

Witwenrente mit eigener Rente Berechnen

Berechnen Sie Ihr kombiniertes monatliches Einkommen aus Witwenrente und eigener Altersrente — mit Einkommensanrechnung, Freibetrag und Netto-Gesamtbetrag.

Doppelrente berechnen
2
Renten parallel
14%
Renten-Pauschale
100%
Eigene Rente bleibt
Witwenrente und eigene Rente kombiniert berechnen

Geben Sie beide Renten und Ihre persönlichen Daten ein, um Ihr kombiniertes monatliches Einkommen zu berechnen.

Ihre eigene Altersrente wird bei der Einkommensanrechnung mit einem Pauschalabzug von 14% berücksichtigt. Die Rente selbst wird nicht gekürzt.
0
Ihr kombiniertes monatliches Renteneinkommen
0,00 €
monatlich (eigene Rente + Witwenrente)
Eigene Rente (voll)
0,00 €
Witwenrente (nach Anr.)
0,00 €
Anrechnung
0,00 €
Gesamt-Rente
0,00 €
Vergleich: Mit und ohne Witwenrente
Nur eigene Rente (ohne Witwenrente) —
Eigene Rente + Witwenrente —
Monatlicher Zugewinn durch Witwenrente —
Jährlicher Zugewinn —
Berechnungsdetails
Rente des Verstorbenen (brutto)—
Witwenrente (brutto)—
Ihre eigene Rente (brutto)—
Netto nach 14% Pauschalabzug—
Freibetrag —
Einkommen über Freibetrag—
Anrechnung (40%)—
Witwenrente nach Anrechnung—
Gesamtrente (eigene + Witwenrente)—

Kann ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig beziehen?

Ja — und so funktioniert der Doppelbezug im Detail.

Viele Hinterbliebene sind unsicher, ob sie neben der eigenen Altersrente auch noch Witwenrente erhalten können. Die Antwort ist klar: Beide Renten können gleichzeitig bezogen werden. Die eigene Altersrente wird dabei immer in voller Höhe ausgezahlt — sie wird durch die Witwenrente nicht berührt. Allerdings wird die eigene Rente als Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt.

So funktioniert der Doppelbezug
  • Eigene Rente: Wird immer in voller Höhe gezahlt
  • Witwenrente: Wird um die Einkommensanrechnung gekürzt
  • Pauschalabzug: 14% von der eigenen Rente
  • Freibetrag: 1.076,86 € + 228,42 € je Kind
  • Anrechnung: 40% des übersteigenden Betrags
Ergebnis: Kombinierte Rente
  • Gesamtrente = Eigene Rente (voll) + Witwenrente (nach Anrechnung)
  • Der Doppelbezug ist fast immer vorteilhaft
  • Selbst bei hoher eigener Rente bleibt meist ein Teil der Witwenrente
  • Gesonderte Antragstellung bei der DRV erforderlich

Anrechnung der eigenen Altersrente auf die Witwenrente

Schritt für Schritt: Wie Ihre eigene Rente die Witwenrente beeinflusst.

1 Eigene Rente bereinigen
14% Pauschalabzug

Von Ihrer eigenen Brutto-Altersrente werden pauschal 14% abgezogen. Aus 1.200 € brutto werden 1.032 € bereinigtes Nettoeinkommen.

2 Freibetrag prüfen
1.076,86 € + Kinder

Das bereinigte Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag verglichen. Liegt es darunter, wird die Witwenrente ungekürzt gezahlt. Liegt es darüber, wird der übersteigende Betrag berücksichtigt.

3 40% Anrechnung
Auf den übersteigenden Betrag

40% des Einkommens über dem Freibetrag wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag, kann aber nie unter 0 € fallen.

4 Gesamtrente ermitteln
Eigene Rente + Witwenrente

Ihre volle eigene Altersrente plus die gekürzte Witwenrente ergibt Ihr monatliches Gesamtrenteneinkommen. Von beiden Renten werden noch KV- und PV-Beiträge abgezogen.

Beispielrechnungen mit Doppelbezug

Drei Szenarien zeigen, wie sich verschiedene Rentenhöhen kombiniert auswirken.

Beispiel 1: Witwe mit niedriger eigener Rente
Rente des Verstorbenen: 2.000 €Eigene Rente: 800 €Neues Recht (55%)
Witwenrente (brutto)2.000 € × 55% = 1.100,00 €
Eigene Rente (Netto nach 14%)800 × 86% = 688,00 €
Freibetrag1.076,86 €
Über Freibetrag0 € (unter Freibetrag)
Anrechnung0 €
Eigene Rente + Witwenrente800 € + 1.100 € = 1.900,00 €

Bei niedriger eigener Rente (688 € netto) unter dem Freibetrag wird die Witwenrente ungekürzt ausgezahlt. Der Zugewinn durch die Witwenrente beträgt volle 1.100 €.

Beispiel 2: Witwer mit mittlerer eigener Rente
Rente der Verstorbenen: 1.800 €Eigene Rente: 1.400 €Neues Recht (55%), 1 Kind
Witwenrente (brutto)1.800 × 55% = 990,00 €
Eigene Rente (Netto nach 14%)1.400 × 86% = 1.204,00 €
Freibetrag (1 Kind)1.076,86 + 228,42 = 1.305,28 €
Über Freibetrag0 € (unter Freibetrag)
Anrechnung0 €
Eigene Rente + Witwenrente1.400 + 990 = 2.390,00 €

Dank des erhöhten Freibetrags durch das Kind bleibt die eigene Rente (1.204 € netto) unter dem Freibetrag (1.305,28 €). Volle Witwenrente von 990 € zusätzlich.

Beispiel 3: Witwe mit hoher eigener Rente
Rente des Verstorbenen: 2.200 €Eigene Rente: 1.800 €Neues Recht (55%), 0 Kinder
Witwenrente (brutto)2.200 × 55% = 1.210,00 €
Eigene Rente (Netto nach 14%)1.800 × 86% = 1.548,00 €
Freibetrag1.076,86 €
Über Freibetrag1.548 − 1.076,86 = 471,14 €
Anrechnung (40%)471,14 × 40% = −188,46 €
Eigene Rente + Witwenrente1.800 + 1.021,54 = 2.821,54 €

Trotz hoher eigener Rente (1.800 €) bleibt nach Anrechnung noch eine Witwenrente von 1.021,54 € — ein erheblicher Zugewinn von über 1.000 € monatlich.

Tipps zur Optimierung beider Renten

Praxistipps, um das Maximum aus dem Doppelbezug herauszuholen.

Witwenrente rechtzeitig beantragen

Die Witwenrente wird rückwirkend für maximal 12 Monate ab Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher zeitnah nach dem Tod des Ehepartners bei der Deutschen Rentenversicherung. Die eigene Altersrente läuft unabhängig weiter — ein gesonderter Antrag für die Witwenrente ist aber zwingend erforderlich.

Häufige Fragen zum Doppelbezug von Renten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kombination von Witwenrente und eigener Rente.

Ja, beide Renten können gleichzeitig bezogen werden. Die eigene Altersrente wird vollständig ausgezahlt. Die Witwenrente wird jedoch um die Einkommensanrechnung gekürzt, falls Ihre eigene Rente den Freibetrag von 1.076,86 € (nach 14% Pauschalabzug) übersteigt.

Nein, Ihre eigene Altersrente wird niemals durch die Witwenrente gekürzt. Die Anrechnung wirkt ausschließlich in eine Richtung: Ihre eigene Rente kann die Witwenrente mindern, aber die Witwenrente hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Rente.

Bei eigenen Renten (gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrente) wird ein pauschaler Abzug von 14% vorgenommen. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen, das dann mit dem Freibetrag verglichen wird.

Die eigene Rente wird immer ungekürzt ausgezahlt, während die Witwenrente durch die Anrechnung gemindert werden kann. Eine hohe eigene Rente bietet daher mehr Sicherheit. Allerdings ist die Kombination beider Renten in Summe fast immer vorteilhafter als nur eine der beiden.

Ja, die Witwenrente muss gesondert bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sie wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag sollte zeitnah nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden, da die Rente rückwirkend für maximal 12 Monate gezahlt wird.

Ihr Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus: Ihrer vollen eigenen Altersrente plus der Witwenrente nach Einkommensanrechnung. Beispiel: Eigene Rente 1.000 € + Witwenrente 700 € (nach Anrechnung) = 1.700 € Gesamtrente vor Abzügen für KV und PV.

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