Witwenrente mit eigener Rente Berechnen
Berechnen Sie Ihr kombiniertes monatliches Einkommen aus Witwenrente und eigener Altersrente — mit Einkommensanrechnung, Freibetrag und Netto-Gesamtbetrag.
Doppelrente berechnenGeben Sie beide Renten und Ihre persönlichen Daten ein, um Ihr kombiniertes monatliches Einkommen zu berechnen.
Kann ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig beziehen?
Ja — und so funktioniert der Doppelbezug im Detail.
Viele Hinterbliebene sind unsicher, ob sie neben der eigenen Altersrente auch noch Witwenrente erhalten können. Die Antwort ist klar: Beide Renten können gleichzeitig bezogen werden. Die eigene Altersrente wird dabei immer in voller Höhe ausgezahlt — sie wird durch die Witwenrente nicht berührt. Allerdings wird die eigene Rente als Einkommen bei der Berechnung der Witwenrente berücksichtigt.
- Eigene Rente: Wird immer in voller Höhe gezahlt
- Witwenrente: Wird um die Einkommensanrechnung gekürzt
- Pauschalabzug: 14% von der eigenen Rente
- Freibetrag: 1.076,86 € + 228,42 € je Kind
- Anrechnung: 40% des übersteigenden Betrags
- Gesamtrente = Eigene Rente (voll) + Witwenrente (nach Anrechnung)
- Der Doppelbezug ist fast immer vorteilhaft
- Selbst bei hoher eigener Rente bleibt meist ein Teil der Witwenrente
- Gesonderte Antragstellung bei der DRV erforderlich
Anrechnung der eigenen Altersrente auf die Witwenrente
Schritt für Schritt: Wie Ihre eigene Rente die Witwenrente beeinflusst.
Von Ihrer eigenen Brutto-Altersrente werden pauschal 14% abgezogen. Aus 1.200 € brutto werden 1.032 € bereinigtes Nettoeinkommen.
Das bereinigte Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag verglichen. Liegt es darunter, wird die Witwenrente ungekürzt gezahlt. Liegt es darüber, wird der übersteigende Betrag berücksichtigt.
40% des Einkommens über dem Freibetrag wird auf die Witwenrente angerechnet. Die Witwenrente reduziert sich um diesen Betrag, kann aber nie unter 0 € fallen.
Ihre volle eigene Altersrente plus die gekürzte Witwenrente ergibt Ihr monatliches Gesamtrenteneinkommen. Von beiden Renten werden noch KV- und PV-Beiträge abgezogen.
Beispielrechnungen mit Doppelbezug
Drei Szenarien zeigen, wie sich verschiedene Rentenhöhen kombiniert auswirken.
Bei niedriger eigener Rente (688 € netto) unter dem Freibetrag wird die Witwenrente ungekürzt ausgezahlt. Der Zugewinn durch die Witwenrente beträgt volle 1.100 €.
Dank des erhöhten Freibetrags durch das Kind bleibt die eigene Rente (1.204 € netto) unter dem Freibetrag (1.305,28 €). Volle Witwenrente von 990 € zusätzlich.
Trotz hoher eigener Rente (1.800 €) bleibt nach Anrechnung noch eine Witwenrente von 1.021,54 € — ein erheblicher Zugewinn von über 1.000 € monatlich.
Tipps zur Optimierung beider Renten
Praxistipps, um das Maximum aus dem Doppelbezug herauszuholen.
Witwenrente rechtzeitig beantragen
Die Witwenrente wird rückwirkend für maximal 12 Monate ab Antragstellung gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher zeitnah nach dem Tod des Ehepartners bei der Deutschen Rentenversicherung. Die eigene Altersrente läuft unabhängig weiter — ein gesonderter Antrag für die Witwenrente ist aber zwingend erforderlich.
Häufige Fragen zum Doppelbezug von Renten
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kombination von Witwenrente und eigener Rente.
Ja, beide Renten können gleichzeitig bezogen werden. Die eigene Altersrente wird vollständig ausgezahlt. Die Witwenrente wird jedoch um die Einkommensanrechnung gekürzt, falls Ihre eigene Rente den Freibetrag von 1.076,86 € (nach 14% Pauschalabzug) übersteigt.
Nein, Ihre eigene Altersrente wird niemals durch die Witwenrente gekürzt. Die Anrechnung wirkt ausschließlich in eine Richtung: Ihre eigene Rente kann die Witwenrente mindern, aber die Witwenrente hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Rente.
Bei eigenen Renten (gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrente) wird ein pauschaler Abzug von 14% vorgenommen. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen, das dann mit dem Freibetrag verglichen wird.
Die eigene Rente wird immer ungekürzt ausgezahlt, während die Witwenrente durch die Anrechnung gemindert werden kann. Eine hohe eigene Rente bietet daher mehr Sicherheit. Allerdings ist die Kombination beider Renten in Summe fast immer vorteilhafter als nur eine der beiden.
Ja, die Witwenrente muss gesondert bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sie wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag sollte zeitnah nach dem Tod des Ehepartners gestellt werden, da die Rente rückwirkend für maximal 12 Monate gezahlt wird.
Ihr Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus: Ihrer vollen eigenen Altersrente plus der Witwenrente nach Einkommensanrechnung. Beispiel: Eigene Rente 1.000 € + Witwenrente 700 € (nach Anrechnung) = 1.700 € Gesamtrente vor Abzügen für KV und PV.
Passende Rechner zur Witwenrente
Entdecken Sie weitere spezialisierte Berechnungswerkzeuge und Rechenthemen rund um Ihren Anspruch: