Aktualisiert für 2025

Witwenrente VBL Berechnen

Berechnen Sie Ihre Gesamtversorgung als Hinterbliebener im öffentlichen Dienst — gesetzliche Witwenrente und VBL-Hinterbliebenenrente auf einen Blick.

VBL-Hinterbliebenenrente berechnen
60%
VBL-Witwenrente
5 Mio.
VBL-Versicherte
2 Säulen
Gesamtversorgung
1
Gesetzliche Rente
2
VBL-Daten
Schritt 1: Gesetzliche Witwenrente

Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung.

0
Schritt 2: VBL-Versorgung

Angaben zur VBL-Rente des verstorbenen Partners.

VBL Klassik = Pflichtversicherung (Punktemodell). VBL Extra = freiwillige Zusatzversicherung (kapitalgedeckt).
Die monatliche VBL-Rente des Verstorbenen steht auf der VBL-Renteninformation oder dem letzten Bescheid.
Ihre monatliche Gesamtversorgung als Hinterbliebener
0,00 €
Gesetzliche Witwenrente + VBL-Hinterbliebenenrente
Ges. Witwenrente
0,00 €
VBL-Hinterbliebene
0,00 €
Eigene Renten
0,00 €
Gesamt
0,00 €
Zwei-Säulen-Modell: Gesetzliche Rente + VBL
1. Säule: Gesetzliche Witwenrente (nach Anrechnung) —
2. Säule: VBL-Hinterbliebenenrente —
Eigene gesetzliche Rente —
Eigene VBL-Rente —
Monatliche Gesamtversorgung —
Berechnungsdetails
Gesetzliche Rente des Verstorbenen —
Rentensatz (gesetzlich) —
Brutto-Witwenrente (gesetzlich) —
VBL-Rente des Verstorbenen —
VBL-Hinterbliebenenrente (60%) —
Gesamteinkommen für Anrechnung —
Nettoeinkommen (nach 14%) —
Freibetrag —
Einkommen über Freibetrag —
Anrechnung (40%) —
Gesetzliche Witwenrente nach Anrechnung —

Was ist die VBL-Rente und wer erhält sie?

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes — Grundlagen für Hinterbliebene.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit Sitz in Karlsruhe ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung Deutschlands. Sie sichert rund 5 Millionen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes über die gesetzliche Rente hinaus ab. Die VBL-Rente bildet zusammen mit der gesetzlichen Rente die „Gesamtversorgung" — ein Konzept, das eine angemessene Versorgung im Alter und für Hinterbliebene gewährleisten soll.

VBL-Hinterbliebenenrente — Überblick
  • Anspruch: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Waisen
  • Große Hinterbliebenenrente: 60% der VBL-Rente des Verstorbenen
  • Kleine Hinterbliebenenrente: 25% der VBL-Rente (bei jüngeren Hinterbliebenen)
  • Waisenrente (VBL): 20% (Vollwaise) bzw. 10% (Halbwaise)
  • Antragstellung: Bei der VBL in Karlsruhe (nicht bei der DRV)
  • Dauer: Lebenslang, solange keine Wiederheirat

Für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst bedeutet die VBL-Rente eine erhebliche finanzielle Zusatzabsicherung. Während die gesetzliche Witwenrente 55% oder 60% der gesetzlichen Rente beträgt, kommt die VBL-Hinterbliebenenrente mit 60% der VBL-Rente noch oben drauf — zwei unabhängige Versorgungssysteme, die zusammen eine solide Gesamtversorgung bilden.

VBL Klassik vs. VBL Extra — Unterschiede für Hinterbliebene

Zwei Tarife, zwei verschiedene Leistungsmodelle bei der Hinterbliebenenversorgung.

VBL Klassik (Pflichtversicherung)
  • Finanzierung: Umlagefinanziert (Punktemodell seit 2002)
  • Beitrag: Arbeitgeber 6,45%, Arbeitnehmer 1,81% des Entgelts
  • Leistung: Lebenslange Betriebsrente nach Versorgungspunkten
  • Hinterbliebene: 60% der VBL-Rente — garantiert und lebenslang
  • Vorteil: Planbare, sichere Leistung unabhängig vom Kapitalmarkt
VBL Extra (freiwillig)
  • Finanzierung: Kapitalgedeckt (individuelles Sparkonto)
  • Beitrag: Freiwillig, ab 10 € monatlich
  • Leistung: Abhängig vom angesparten Kapital + Zinsen
  • Hinterbliebene: Auszahlung des Restkapitals oder Hinterbliebenenrente
  • Vorteil: Flexibel, vererbbar, auch bei Arbeitgeberwechsel mitnehmbar

Für die meisten Hinterbliebenen ist VBL Klassik der wichtigere Tarif, da er eine garantierte lebenslange Rente bietet. VBL Extra ist ergänzend sinnvoll, aber die Hinterbliebenenleistung hängt vom angesparten Kapital ab und kann daher stark variieren. Prüfen Sie beide Verträge Ihres verstorbenen Partners, um keine Leistungen zu übersehen.

VBL-Hinterbliebenenrente beantragen — Schritt für Schritt

So stellen Sie den Antrag bei der VBL und erhalten Ihre Leistungen zeitnah.

1 Unterlagen sammeln
Sofort nach dem Todesfall
Tag 1–7

Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, VBL-Versichertennummer, eigener Personalausweis, Bankverbindung.

2 Antrag stellen
Innerhalb von 3 Monaten
Woche 2–12

Formular bei vbl.de herunterladen oder telefonisch anfordern. Online-Antrag ebenfalls möglich.

3 Bescheid erhalten
Bearbeitungszeit VBL
4–8 Wochen

Die VBL prüft den Antrag und erlässt einen Rentenbescheid. Rückwirkende Zahlung ab dem Folgemonat des Todes.

Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Todesfall. Ansprüche, die länger als 12 Monate zurückliegen, können verfallen. Die VBL-Servicetelefonnummer (0721 / 155-0) steht Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren zur Verfügung.

Wird die VBL-Rente auf die gesetzliche Witwenrente angerechnet?

Ja — und so wirkt sich die Anrechnung im Detail aus.

Die VBL-Rente wird als Einkommen aus einer betrieblichen Altersvorsorge eingestuft und fließt daher in die Einkommensanrechnung bei der gesetzlichen Witwenrente ein. Das bedeutet: Die VBL-Hinterbliebenenrente, Ihre eigene VBL-Rente und Ihre eigene gesetzliche Rente werden zusammengerechnet. Vom Gesamtbetrag werden 14% pauschal abgezogen, dann wird der Freibetrag angewandt.

Beispiel: Nur VBL-Hinterbliebenenrente, kein eigenes Einkommen
Ges. Rente des Verstorbenen: 1.800 € VBL-Rente des Verstorbenen: 400 € Eigenes Einkommen: 0 €
Ges. Witwenrente (55%)1.800 × 55% = 990 €
VBL-Hinterbliebene (60%)400 × 60% = 240 €
Anrechenbares Einkommen240 € (nur VBL)
Nach 14% Abzug240 × 0,86 = 206,40 €
Freibetrag1.076,86 € — weit darüber
Ges. Witwenrente990 € (keine Kürzung)

Bei einer kleinen VBL-Hinterbliebenenrente und keinem eigenen Einkommen bleibt die gesetzliche Witwenrente vollständig ungekürzt. Gesamtversorgung: 990 + 240 = 1.230 €/Monat.

Beispiel: VBL-Hinterbliebene + eigene Rente + eigene VBL
Ges. Rente Verstorbener: 2.000 €, VBL: 500 € Eigene ges. Rente: 800 €, eigene VBL: 200 € Kinder: 1
Ges. Witwenrente (55%)2.000 × 55% = 1.100 €
VBL-Hinterbliebene (60%)500 × 60% = 300 €
Gesamteinkommen300 + 800 + 200 = 1.300 €
Nach 14% Abzug1.300 × 0,86 = 1.118 €
Freibetrag (1 Kind)1.076,86 + 228,42 = 1.305,28 €
Über Freibetrag0 € (unter Freibetrag)
Ges. Witwenrente1.100 € (keine Kürzung)

Dank des Kinderfreibetrags bleibt auch bei höheren Einkommen die Witwenrente ungekürzt. Gesamtversorgung: 1.100 + 300 + 800 + 200 = 2.400 €/Monat.

Öffentlicher Dienst — Gesamtversorgung nach dem Tod des Partners

Wie die beiden Säulen zusammenwirken und was Hinterbliebene erwarten können.

Das Versorgungskonzept im öffentlichen Dienst basiert auf dem Zwei-Säulen-Modell: Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die Grundversorgung, die VBL-Rente ergänzt sie zur Gesamtversorgung. Für Hinterbliebene bedeutet das: Sie erhalten sowohl eine gesetzliche Witwenrente als auch eine VBL-Hinterbliebenenrente — zwei getrennte Leistungen aus zwei verschiedenen Systemen.

Gesamtversorgung — typische Beträge
  • Durchschnittliche ges. Witwenrente: ca. 700–1.100 €/Monat
  • Durchschnittliche VBL-Hinterbliebenenrente: ca. 150–400 €/Monat
  • Typische Gesamtversorgung: ca. 850–1.500 €/Monat
  • Bei langer Dienstzeit (35+ Jahre): VBL-Anteil deutlich höher
  • Zusätzlich: Eigene gesetzliche Rente und eigene VBL-Rente (falls vorhanden)

Die Gesamtversorgung im öffentlichen Dienst bietet Hinterbliebenen eine vergleichsweise gute Absicherung. Durch die VBL-Zusatzversorgung liegt die Gesamtrente in der Regel spürbar über dem Niveau, das allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht würde. Besonders bei langer Dienstzeit des verstorbenen Partners kann die VBL-Hinterbliebenenrente einen erheblichen Anteil der Gesamtversorgung ausmachen.

Häufige Fragen zur VBL und Witwenrente

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VBL-Hinterbliebenenversorgung.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist die Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder. Rund 5 Millionen Arbeitnehmer sind dort pflichtversichert. Die VBL-Rente ergänzt die gesetzliche Rente und bildet die "zweite Säule" der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst.

Ja, wenn der verstorbene Ehepartner bei der VBL versichert war, steht Ihnen in der Regel eine VBL-Hinterbliebenenrente zu. Bei VBL Klassik beträgt diese 60% der VBL-Rente des Verstorbenen (große Hinterbliebenenrente) bzw. 25% (kleine). Bei VBL Extra richtet sich die Leistung nach dem angesparten Kapital.

VBL Klassik ist die traditionelle Pflichtversicherung mit einer lebenslangen Betriebsrente, berechnet nach Punktemodell. VBL Extra ist eine freiwillige kapitalgedeckte Zusatzversicherung, bei der die Leistung vom angesparten Kapital abhängt. Für Hinterbliebene ist VBL Klassik vorteilhafter, da sie eine garantierte lebenslange Rente bietet.

Ja, die VBL-Rente wird als Einkommen bei der Einkommensanrechnung auf die gesetzliche Witwenrente berücksichtigt. Vom VBL-Bruttobetrag werden 14% pauschal abgezogen, dann gilt der Freibetrag. Liegt das Gesamteinkommen darüber, werden 40% des Überschusses angerechnet.

Ja, die VBL-Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen den Antrag bei der VBL in Karlsruhe stellen. Benötigt werden: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, eigener Personalausweis und die VBL-Versichertennummer des Verstorbenen. Der Antrag sollte innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall gestellt werden, da sonst rückwirkende Zahlungen verfallen können.

Ja, beide Leistungen können parallel bezogen werden. Die gesetzliche Witwenrente und die VBL-Hinterbliebenenrente sind zwei verschiedene Versorgungssysteme. Allerdings wird die VBL-Rente als Einkommen bei der gesetzlichen Witwenrente berücksichtigt, was zu einer Kürzung der gesetzlichen Witwenrente führen kann.

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